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Jede zweite Gründung aus der Arbeitslosigkeit |
 09.02.05 - Immer mehr Arbeitslose wollen sich selbständig machen. Über 250.000 Arbeitslose haben im vergangenen Jahr (2003) ihr eigenes Unternehmen gegründet. Fast jeder zweite Existenzgründer in Deutschland kommt damit aus der Arbeitslosigkeit. Doch die Gründer-Konzepte weisen teilweise erschreckende Defizite auf, wie der neue Gründerreport des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) verdeutlicht. Der Gründerreport beruht auf mehr als 356.000 IHK-Gesprächen mit angehenden Unternehmerinnen und Unternehmern. Uni sono berichten die IHK-Gründungsexperten, dass vielen Arbeitslosen neben einem fundierten Konzept oft grundlegende unternehmerische Kenntnisse fehlen. Hintergrund: Nur wenige arbeitslose Gründungsinteressierte sind vornehmlich vom Wunsch getrieben, eine unternehmerische Idee umzusetzen. Vordringlich ist zumeist der Wunsch, die Erwerbslosigkeit zu beenden. Folgende Punkte stellt der Gründerreport exemplarische heraus: 1. Viele Gründer haben Schwierigkeiten, ihre Startinvestitionen zu finanzieren. 2. Zahlreiche Bürokratie-Hürden erschweren vielen Gründern den Start. Erleichterungen etwa bei den Buchführungspflichten für Kleinunternehmer sind richtige, aber für einen durchgreifenden Bürokratieabbau zu kurze Schritte. 3. Viele Gründer geben ihr Vorhaben auf, weil ihnen die unternehmerischen Perspektiven angesichts flauer Absatz- und Ertragsaussichten nicht ausreichend erscheinen. 4. Die Bundesregierung sollte Existenzgründern den Verzicht auf den geplanten gesetzlichen Pfändungsschutz für Selbstständige erlauben. Ansonsten drohen Gründern Finanzierungsschwierigkeiten, wenn Kreditinstitute pfändungsgeschützte Sicherheiten wie Kapitallebensversicherungen nicht mehr voll akzeptieren. 5. Die Einnahme-Überschussrechnung für Kleinunternehmer muss unter Einbeziehung der Wirtschaft grundlegend vereinfacht werden. Das derzeit gültige Pflichtformular ist ohne Steuerberater nicht zu bewältigen. Die Entlastung durch Anhebung der Buchführungspflichten auf 350.000 Euro Jahresumsatz (vorher 260.000 Euro) und 30.000 Euro Jahresgewinn (vorher 25.000 Euro) wird konterkariert. Nicht zuletzt der IHK-Organisation ist es zu verdanken, dass die Pflicht zur Anwendung des Formulars zumindest für das Jahr 2004 ausgesetzt wurde. 3. Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) und Überbrückungsgeld sollten zu einem Instrument verschmelzen. Das verwirrende Nebeneinander mehrerer Förderinstrumente für arbeitslose Gründer ist zu beenden. (franchising-network.de)
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