News   Franchisesysteme   Portraits   Finanzen   Franchising   Gruendung   Hilfe
 
    
     
     
RUNNERS POINT
HOL'AB
Calory Coach
ServiceStore DB
BADTECHNIK
     
Der Handelsspezialist für Sportbekleidung, Laufschuhe, Walkingschuhe und Sportschuhe

Gertränkemarkt
Einfach hin und weg


Das Bewegungs- und Ernährungsinstitut speziell für Frauen

One-Stop-Shopping an kleineren und mittelgroßen Bahnhöfen

Eines der am schnellsten wachsenden Systeme der handwerklichen Dienstleistungen


       

   Das Magazin für Franchise    und Existenzgründung
   im System

          Mach Dich selbststaendig
 

:: Franchising - Aktuell

aktuell

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden mit unserem Newsletter...

E-mail
Name
Subscribe Unsubscribe




 

:: Franchising - Google

news archiv

Fügen Sie Franchising-Network zu Ihrer personalisierten Google-Homepage hinzu...
Add to Google

Sie haben noch keinen Google Account?
Melden Sie sich HIER an.


 

:: Franchising -
:: News Archiv

news archiv

Jetzt neu!
Suchen Sie in unserem Newsarchiv nach älteren Beiträgen.



 

:: Franchisegeber -
:: Suche

Franchisegeber Suche














 

 Das Magazin für Franchise und Franchising: News


Rechtsprechung: Einnahmen im Werbepool

15.02.05 - Ein Franchise-Geber hatte seine Franchise-Nehmer dazu verpflichtet, bestimmte Beträge regelmäßig in einen Werbepool einzuzahlen, damit hieraus die gemeinsame Werbung des Unternehmens finanziert werden kann. Die Werbeeinnahmen waren in dem Streitjahr nicht vollständig verbraucht worden. Der Franchise-Geber hatte die eingenommenen Beträge nur insoweit steuerwirksam gebucht, als sie durch entsprechende Werbemaßnahmen auch schon verbraucht waren. Die noch nicht verbrauchten Beträge hatte er über einen Posten der passiven Rechnungsabgrenzung gewinnneutral behandelt. Die Finanzverwaltung berücksich-tigte die Beträge insgesamt Gewinn erhöhend. Über die steuerliche Behandlung des Differenzbetrages wurde vor dem Finanzgericht Düssel-dorf gestritten. Mit dem Urteil vom 21.09.2004 (9 K 6438/03G, F-Revision eingelegt AZ IV R 60/04 ) entschied das Gericht zu Gunsten der Finanzverwaltung. Eine passive Rechnungs-abgrenzung könne nach § 5 Abs. 5 Einkommensteuergesetz nur angesetzt werden, wenn die Einnahmen vor dem Abschluss-Stichtag angefallen sind, aber einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Genau dieses war jedoch im Streitfall anders. Die Einnah-men waren unstrittig bis zum Abschluss-Stichtag fällig gewesen und es gab keinen Bezug zu einem bestimmten Zeitraum nach dem Abschluss-Stichtag. Das Finanzgericht stellte ferner fest, dass die Gelder auch nicht treuhänderisch vom Franchise-Geber verwaltet werden wür-den, denn hierzu wäre es erforderlich, dass der Franchise-Nehmer noch Verfügungsgewalt über die Beträge hat. Dieses war jedoch nicht der Fall. Schließlich konnte auch keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, da die vertraglichen Vereinbarungen eine derartige Zweckbindung und Ausgabeverpflichtung des Franchise-Gebers nicht vorsahen. Konsequenz für die Praxis: Bereits vereinnahmte Zahlungen ihrer Franchise-Nehmer für gemeinsame Werbemaßnahmen müssen in dem selben Geschäftsjahr auch ausgegeben werden, wenn es zu keinem ertragsteu-erlichen Verwerfungen kommen soll. Gelingt es nicht, die vereinnahmten Werbegelder in dem selben Wirtschaftsjahr für Maßnahmen auszugeben, dann muss ein Überhang der Ein-nahmen vom Franchise-Geber versteuert werden. Natürlich gleicht sich das aus, sobald im Folgejahr die Ausgaben anfallen; das ist aber ein Jahr später. Wer das nicht möchte, hat nur die Möglichkeit, durch vertragliche Vereinbarung mit den Franchise-Nehmern verpflichtend zu regeln, dass die vereinnahmten Werbebeträge zwingend innerhalb eines bestimmten Zeit-raumes nach Vereinnahmung für Maßnahmen ausgegeben werden müssen. Selbstverständlich können sie sich die Rechtsauffassung des Klägers zu Eigen machen, ihre strittigen Steuerver-anlagungen mit Einspruch anfechten und beim Finanzamt beantragen, dass das Verfahren so lange ruht, bis der Bundesfinanzhof in der Sache entschieden hat. (www.franchising-network.de, ads)


Franchising und Franchise - themenverwandter Artikel:

» COLORWORKS Franchise mit neuem Schwung

» Das Ende der Diät mit Franchising

» Mobilcom mit guten Geschäften





zurück

Franchisekompass

                     fragezeichen
                Was ist
            Franchising





  Franchisesysteme   nach Branchen:
iconBekleidung, Schuhe, Uhren      und Schmuck
iconBratung und Schulung
iconDienstleistungen
iconEinzelhandel
iconFitness, Wellnes und    Beauty
iconFoto, Audio, Elektronik
iconFreizeit, Hobby und Sport
iconGastronomie,      Systemgastronomie,      Hotellerie
iconGesundheit
iconHandel & Vertrieb
iconHandwerk, Druck
iconImmobilien- &      Finanzdienstleistungen
iconIT & Telekommunikation
iconKinder
iconMarketing &      Verkaufsförderung
iconNahrungs- & Genußmittel
iconPersonal, -betreuung & -pflege
iconRund ums Auto
iconRund ums Haus
iconRund ums Tier
iconTouristik & Businesstravel
iconUnterricht & Weiterbildung
iconWohnungseinrichtung, Garten      & Pflanzen
   
 

       

footer icon oben  footer iconKontakt  footer iconImpressum footer iconMediadaten
©CMP   |   Internet Marketing und SEO - 1zu0

       

franchising