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 Das Magazin für Franchise und Franchising: News


Steuerprobleme für Franchisenehmer

04.06.07 - Keine Unternehmensidentität bei Ortswechsel eines Franchise-Nehmers: Die Franchisebranche boomt. Doch steuerlich werden die Franchise-Nehmer nach wie vor eher stiefmütterlich behandelt. In einem Urteil des Bundesfinanzhofs wurden nun die steuerlichen Folgen für einen Franchise-Nehmer behandelt, der seinen Franchise-Betrieb an einen anderen Ort verlegt. In dem Urteilsfall ging es um einen Franchise-Nehmer, der mit seinem Betrieb einen hohen Gewerbeverlust erzielte, seinen Betrieb daraufhin schloss und 600 Kilometer entfernt wieder eröffnete. Normalerweise darf ein Gewerbesteuerverlust vorgetragen, also mit einem positiven Gewerbeertrag späterer Jahre verrechnet werden. Das funktioniert jedoch nur, wenn die Unternehmensidentität gewahrt wird. In dem Urteilsfall war jedoch genau dieser Punkt zweifelhaft. Denn der Franchise-Nehmer entließ bei der Schließung seines Marktes bis auf den Marktleiter sein ganzes Personal, verschrottete Regale und andere Anlagegegenstände und veräußerte in einem Abverkauf sämtliche Waren. Sowohl Finanzamt also auch der Bundesfinanzhof lehnten daraufhin die Verrechnung des bis zur Schließung des Betriebs angefallenen Verluste mit den Gewinnen des neuen Marktes wegen fehlender Unternehmensidentität ab (BFH, Urteil v. 7.11.2006, VIII R 30/05). (ProFirma)

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