06.06.07 - "Die Flucht in die Limited gehört der Vergangenheit an" kommentiert Wirtschaftsminister Glos das neue GmbH-Gesetz, das das Bundeskabinett am 23.5. auf den Weg gebracht hat - und erklärt damit auch gleich, wie es zu der Neuregelung kam. Immer mehr Gründer, die Wert auf die
Haftungsbeschränkung und andere Vorteile einer Kapitalgesellschaft legen, wählten in den letzten Jahren die englische Limited statt der deutschen GmbH.
Das Mindestkapital für eine GmbH wird von 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt. Daneben kann eine GmbH zunächst sogar mit noch weniger
Kapital (mindestens ein Euro) gegründet werden, nämlich in Form der sogenannten "haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft". Sie wird am
Rechtsform-Zusatz "UG (haftungsbeschränkt)" erkennbar sein. Ihre Gewinne dürfen allerdigs nicht voll ausgeschüttet werden, sondern müssen zu
mindestens einem Viertel dazu genützt werden, das GmbH-Mindestkapital in Höhe von dann 10.000 Euro anzusparen. Das niedrigere Mindestkapital der
neuen GmbH kommt den vielen Gründern im Dienstleistungsbereich entgegen, die mit geringen Investitionen auskommen und deshalb oft gar keine 25.000 Euro Kapital benötigen.
Die GmbH wird aber nicht nur "billiger", sondern vor allem auch unbürokratischer. Bei Verwendung einer vorgegebenen Mustersatzung wird es
in einfachen Fällen mit wenigen Gesellschaftern möglich sein, eine "Standard-GmbH" beurkundungsfrei zu gründen. Es wird in sochen Fällen also nicht mehr notwendig sein, einen Notar einzuschalten, sondern genügen, die
Unterschriften der Gesellschafter öffentlich beglaubigen zu lassen.
Zugleich wird die Eintragung der GmbH beim Handelsregister vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren abgekoppelt und dadurch
erheblich beschleunigt. Vereinfacht wird auch die Gründung von Ein-Personen-GmbHs. Hier wird künftig auf die Stellung besonderer Sicherheitsleistungen
verzichtet.www.gruendungszuschuss.de
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