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 Das Magazin für Franchise und Franchising: News


Auswirkungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes auf Franchise-Systeme

Franchise-Experte Dr. Eckhard Flohr

09.11.07
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) wurde durch den Gesetzgeber zum 01. Juli 2007 aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des KünstlersozialversicherungsG vom 12. Juni 2007 geändert. Problematisch sind diese Änderungen für Franchise-Systeme deswegen, weil nunmehr die Deutsche Rentenversicherung Bund durch § 35 I 2 KSVG n.F. Betriebsprüfungen vornehmen kann, d.h. Prüfungen zur „rechtzeitigen und vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe durch Unternehmen“. Diese Prüfungskompetenz ist neu. Bislang enthielten die Vorschriften des KünstlersozialversicherungsG keine entsprechenden Prüfungsregelungen, so dass die Abgaben aus Sicht der Bundesregierung entweder nur verspätet oder gar nicht geleistet wurden.

Nach den Regelungen des KünstlersozialversicherungsG müssen nämlich Unternehmen und damit auch Franchise-Systeme, aber auch Franchise-Nehmer nachträglich Sozialbeträge für Künstler i.H.v. 5,1 % des Honorars für Webdesigner oder andere Gestalter in die Künstlersozialkasse nachzahlen, sofern diese regelmäßig bei den Unternehmen beschäftigt waren. Dies ist schon bei zwei bis drei Aufträgen pro Jahr der Fall....

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Ein Beitrag von Tigges Rechtsanwälte
Prof. Dr. Eckhard Flohr
Mag. Amelie Pohl


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