Erste Erfahrungen mit dem GründungszuschussGründerMagazin sprach mit Experte und buchautor Andreas Lutz von gruendungszuschuss.de (ehemals ueberbrueckungsgeld.de) über die aktuellen Entwicklung beim Übergang der Ich AG zum Gründungszuschuss.
GründerMagazin: Wer profitiert von der neuen Regelung?
Andreas Lutz: Diejenigen, die bisher Überbrückungsgeld beantragt haben. Sie erhalten zwei- bis dreitausend Euro mehr – über den gesamten Förderzeitraum gesehen. Entgegen anfänglicher Befürchtungen werden auch Gründer, die selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben, sehr großzügig behandelt. Und erstmals werden Betriebsübernahmen gefördert – bisher war das nur in Ausnahmefällen möglich.
Wer hat das Nachsehen?
Wer weniger als 1.000 Euro Arbeitslosengeld I-Anspruch hatte, fuhr bisher mit der Ich-AG etwas besser. Trotzdem ziehen auch solche Gründer oft den Gründungszuschuss vor: In der Regel gibt es mehr Geld pro Monat, wenn auch über einen kürzeren Zeitraum. Zudem ist der Gründer nicht mehr Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung und kann privat fürs Alter vorsorgen.
Wieviel Förderung gibt es maximal?
Ein verheirateter Hauptverdiener (Lohnsteuerklasse 3) mit einem oder mehreren Kindern kann bis zu 23.555 Euro bekommen, wenn er zuvor oberhalb der westdeutschen Beitragsbemessungsgrenze (5.250 Euro) verdient hat. Ein Alleinstehender ohne Kinder kommt auf bis zu 18.730 Euro. Die Gesamtförderung berechnet sich aus neun Monaten Förderung in Höhe des Arbeitslosengeld I-Anspruchs und dem pauschalen Zuschuss zur Sozialversicherung in Höhe von 300 Euro, der sogar über 15 Monate bezahlt wird.
Worauf müssen Antragsteller besonders achten?
Zum Gründungszeitpunkt müssen noch 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Wer sich über die Gründung erst dann Gedanken macht, wenn das Arbeitslosengeld ausläuft, wird künftig keine Förderung mehr erhalten. Mein Rat: Wenn die Stellensuche innerhalb der ersten drei Monate keine konkreten Ergebnisse zeigt, ernsthaft Gedanken über die Selbständigkeit als Alternative machen. Dann ist genügend Zeit für eine gute Vorbereitung.
Wie gehen die Gründer damit um, dass der Gründungszuschuss auf das Arbeitslosengeld I angerechnet wird?
Wer kurz vor Erreichen der 90-Tages-Frist gründet, kann trotzdem noch volle 15 Monate Förderung erhalten. Durch einen freiwilligen Beitritt in die Arbeitslosenversicherung für Selbständige kann zudem ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgebaut werden – das nutzen viele! Die Monatsbeiträge liegen bei knapp 40 Euro monatlich. Wer es eilig hat, kann aber auch schon am 2. Tag nach Beginn der Arbeitslosigkeit gründen und Förderung erhalten.
Ihr zusammenfassendes Urteil?
Der Gründungszuschuss ist ein gelungener Kompromiss aus Ich-AG und Überbrückungsgeld. Er stärkt das Versicherungsprinzip, indem die Leistungen stärker als bisher bei der Ich-AG an die zuvor einbezahlten Beiträge gebunden werden. Die meisten ernsthaften Gründer profitieren von der neuen Regelung.
Das Interview führte Axel Winkelnkemper
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