Gesundheitsfonds und GesundheitsreformLaut Bundesregierung soll saniert, reformiert und investiert werden. In der Tat wurden verschiedene, insbesondere Steuergesetze auf den Weg gebracht, weitere folgen. Ob die angekündigten und teils schon eingeleiteten Maßnahmen den gewünschten Konsolidierungserfolg und den erhofften Aufschwung bringen, ist jedoch fraglich. Denn Fördermaßnahmen werden durch nicht unerhebliche Belastungen kompensiert, während wirtschaftspolitisch durchgreifende Reformschritte noch ausstehen.
So wurden bereits mit den Gesetzen zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (z. B. Wegfall steuerfreier Abfindungen) sowie zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (Fondsbesteuerung) Steuererhöhungen beschlossen. Das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (z. B. 1%-Regel für mehr als 50 Prozent betrieblich genutzte Fahrzeuge) sowie das geplante Haushaltsbegleitgesetz 2006 (z. B. Einführung einer „Reichensteuer“, Umsatzsteuererhöhung, Steuerpflicht privater Veräußerungsgewinne, Reduzierung Sparerfreibetrag) enthalten weitere mögliche Verschärfungen. Diesen Belastungen steht zwar das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung gegenüber. Es sieht u. a. eine erhöhte Abzugsfähigkeit von Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen in privaten Haushalten von der Einkommensteuerschuld sowie eine Anhebung der maximalen degressiven AfA von 20 Prozent auf 30 Prozent vor, nachdem letztere erst zum 1.1.2001 von 30 Prozent auf 20 Prozent reduziert worden war. Von diesen Maßnahmen erhofft sich die Politik eine Stärkung des Mittelstandes sowie eine größere Investitionstätigkeit (insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung). Es werden jedoch bei weitem nicht alle Unternehmen von diesen Maßnahmen profitieren.
Ein tragfähiger Wirtschaftsaufschwung ist vielmehr nur mit einer umfassenden Unternehmenssteuerreform zu machen. Am Ende des Prozesses muss im Interesse einer international wettbewerbsfähigen Besteuerung u. a.
- ein Modell stehen, das eine weitgehende Rechtsformneutralität umsetzt,
- eine moderne Gruppenbesteuerung beinhaltet,
- die Gewerbesteuer ersetzt und
- das Außensteuerrecht reformiert.
Auch sind die Steuersätze für Unternehmen weiterhin international nicht wettbewerbsfähig. Im Fokus steht deshalb auch eine zielgerichtete Entlastung der Unternehmen – genauer eine Entlastung der Unternehmensebene für Kapital- und Personengesellschaften.
Laut Koalitionsvertrag und Ergebnispapier will die Bundesregierung die Eckpunkte für eine Unternehmenssteuerreform erarbeiten. Die Vorschläge der Stiftung Marktwirtschaft (Allgemeine und Kommunale Unternehmensteuer) sowie des Sachverständigenrates (Duale Einkommensteuer) zur rechtsformneutralen Unternehmenssteuerreform sollen im Rahmen der Diskussion berücksichtigt werden. Beide Modelle werden in den nächsten Tagen präsentiert. Die Regierung hat angekündigt, sich entweder einem der Modelle anzuschließen oder aus den verschiedenen Reformansätzen ein eigenes zu entwickeln. Der Ball liegt im Feld der Politik. Sie muss im Interesse von Wachstumsimpulsen die nächsten Schritte gehen und darf auf keinen Fall auf halbem Weg zum Tor stehen bleiben oder gar den Weg zurück einschlagen. (www.bdi-online.de)
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